KfW bezuschusst Einbruchschutz-Maßnahmen bereits ab 500 Euro statt ab vormals 2000 Euro
26.03.2017 / 14:26:58
Jetzt Alarmanlagen mit kleinen Buget bezuschussen lassen
Am 21. März 2017 informierten das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe in einer gemeinsamen Erklärung, dass Investitionen in den Einbruchschutz nun bereits ab einer Summe von 500 Euro gefördert werden. Damit wurde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt – sie lag bislang bei 2.000 Euro. Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutz-Maßnahmen zur Verfügung.
Die Änderungen im Überblick:
- Mit Wirkung zum 21. März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst
- Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Prozent der investierten Summe, die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 Euro
- Mit der Senkung des Mindestbetrags von 2.000 Euro auf 500 Euro sollen vor allem jene von den Fördermaßnahmen profitieren können, die kleinere Absicherungen vornehmen möchten wie beispielsweise Mieter
Welche Vorraussetzungen müssen zur Förderung erfüllt sein?
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage von zwei Angeboten oder ein Angebot von einer zertifizierten Firma. Ausgezahlt wird die Förderung nach Vorlage der Originalrechnung.
Was fördert die KFW:
Der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenstern sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden. Alarmanlagen, Video Türsprechanlagen sowie Bewegungsmelder Videoüberwchungsanlagen sind teil dieser Förderung.
[Quelle: kfw.de]
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW
Das neue Förderprogramm ermöglicht es, künftig KfW-Zuschüsse (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Alarmanlagen und Videosprechanlagen zu beantragen genau so wie eine Videoüberwachungsanlage.
Die steigenden Einbruchszahlen haben den Haushaltsausschuss dazu veranlasst, das neue Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" ins Leben zu rufen. Es ermöglicht den Haus- und Wohnungseigentümern als auch den Mietern, mit Einverständnis des Vermieters, KfW-Zuschüsse (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Alarmanlagen zu beantragen.
Private Eigentümer und Mieter können ab dem 19.11.2015 bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von 200 Euro bis 1.500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern. Diese müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die KfW legt Wert darauf, dass die Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig sind. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2.000 EUR.
Die KfW fördert bauliche Maßnahmen des Einbruchschutzes schon länger. Allerdings war das zum Teil nur in Verbindung mit barrierereduzierenden Maßnahmen möglich. Seit dem 19.11.2015 können sowohl Eigentümer und Mieter im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ auch Zuschüsse für reine Einbruchschutzmaßnahmen erhalten.
Einzelmaßnahmen werden mit 10 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst, wenn mindestens 2.000 EUR investiert werden. Dies gilt auch für den altersgerechten Umbau, der mit 200 EUR bis max. 6.250 EUR gefördert wird. Der maximale Zuschuss für reine Einbruchschutzmaßnahmen liegt bei 1.500 EUR.
Was förder tdie KFW:
Der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenstern sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden. Alarmanlagen, Gegensprechanlagen sowie Bewegungsmelder fördern wir auch weiterhin.
Unsere Funkalarmanlage Neostar Pro oder auch als iConnect2Way bekannt, ist dank höchster Sicherheitsstandarts und VDShome Zulassung eine gute Entscheidung und lässt Ihnen die Förderung zu teil werden.
Aber auch die Anschaffung einer Video Türsprechanlage kann in die Förderung aufgenommen werden. Hier bieten wir Ihnen eine großes Sortiment an den verschiedensten Anlagen.
Gerne beraten wir Sie bei der Planung.
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